Unser Angebot

Lebensraum ist eine Mehrgenerationeneinrichtung mit multiintegrativem Ansatz. Entsprechend gibt es gemeinsame Strukturen, Regeln und Vorgehensweisen für alle Bereiche, aber auch spezifische Ziele und Konzepte für jedes einzelne Teilangebot.

Unsere Angebote

Mutter & Kind

Jugendhilfe

Familienwohngruppe

Soziale Gruppe

Jeder Bereich hat im differenzierten Gesamtangebot eine eigenständige spezifische Aufgabenstellung.

Mutter & Kind

Rechtsgrundlage

SGB VIII §19

Personenkreis

Aufgenommen werden weibliche Jugendliche ab 14 Jahre / Frauen, die ein Kind erwarten oder bereits ein Kind / mehrere Kinder haben, und

  • die Hilfe bei der theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Geburt
    eines Kindes und die damit verbundene Mutterrolle benötigen,
  • die erhebliche Defizite in ihrem erzieherischen Handeln aufweisen,
  • deren Problembelastung im Sozialraum hoch ist und deren
    Verhaltensauffälligkeiten vielfältig und gravierend sind,
  • die Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem
    Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen,
  • die in Einzelfällen auch traumatisiert sind können und/oder
    psychiatrische Krankheitsbilder aufweisen (wie z.B. Schizophrenie,
    Borderline-Symptomatik oder andere Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis).

Wir nehmen nicht auf bei

  • akuter Suchtmittelabhängigkeit, es sei denn, die Jugendlichen/Volljährigen
    befinden sich in einem ärztlich begleiteten Substitutionsprogramm.
    Ein klinischer Entzug bzw. Entwöhnungsbehandlung sollte erfolgreich abgeschlossen sein.
  • erheblicher körperlicher Behinderung bzw. stark eingeschränkter Mobilität
    (baulich bedingt, Mutter-Kind-Bereich im 1. und 2. OG).

Plätze / Gruppengröße

6 Mütter mit ihren Kindern in einer, ggf. zwei Wohngruppen im "Weißen Haus" (Haupthaus Domäne).

Aufgabenstellung und Zielsetzung

Unser strukturierendes, unterstützendes und ggf. auch verhaltenstherapeutisches Angebot im Bereich Mutter & Kind hat im differenzierten Gesamtangebot von Lebensraum eine eigenständige spezifische Aufgabenstellung mit folgenden Aufgabenfeldern und Zielsetzungen:

Die zur Aufnahme führenden Gründe sind häufig zusätzlich zur frühen Schwangerschaft und Kindesgeburt durch eine der nachfolgenden sozialen oder psychischen Problemlagen gekennzeichnet, u.a.:

  • Überforderung in der Mutterrolle bzw. Unsicherheit
    und (Versagens-) Angst vor bevorstehender Mutterolle
  • Partnerschaftsprobleme
  • Konflikthafte Familiensysteme
  • Drohende oder bereit durch Familienhilfe oder Jugendamt
    festgestellte Verwahrlosung/Verwahrlosungstendenzen
  • Schwierigkeiten oder Verweigerung in der Schule,
    in Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
  • Erfahrung physischer, sexueller oder psychischer Gewalt
  • Schädlicher Gebrauch von psychotropen Substanzen
    (Alkohol, Drogen etc.)
  • Persönlichkeits- oder Entwicklungsstörungen
  • Psychoseerfahrung
  • Probleme mit der Affektkontrolle,
    gewaltbereites/deviantes Verhalten

Aufgrund dieser vielfältigen Problemlagen sind die jeweiligen Aufgabenfelder und Zielsetzungen vielfältig und an jeweils unterschiedliche Adressaten auszurichten, u.a.:

  • auf eine Mutter, die aufgrund ihrer akuten Problemlage in ihrer
    Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt ist
  • auf eine Mutter, die grundsätzlich noch geringe Kompetenz im
    Umgang mit ihrem Kind hat
  • auf eine Mutter, die bezüglich ihrer (neuen) Rolle bzw. gegenüber
    ihrem Kind noch völlig ambivalent und unentschlossen ist,
    ob sie die Erziehungsaufgabe übernehmen will
  • auf eine Schwangere, die bereits im Vorfeld der Geburt aufgrund
    ihrer Persönlichkeit oder äußerer Problemlagen Unterstützung,
    Struktur und Motivation benötigt.
  • auf das Kind und seine körperliche und emotionale Versorgung

Das allem übergeordnete Ziel sowohl der Hilfeplanung als auch unseres Angebotes ist die

Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung

Wir interpretieren diesen Auftrag auch dahingehend, dass wir im Vorfeld oder in der Aufnahmephase in Form eine Diagnostik die grundsätzliche Fähigkeit, das Potential und die Motivation und Bereitschaft der Mutter zur Übernahme dieser Verantwortung sorgfältig prüfen, dokumentieren und an den Auftraggeber rückmelden.

Wir sehen es als unsere Verpflichtung bei anhaltender problematischer Entwicklung oder Verweigerung von Mitwirkung / Ablehnung des Kindes zum Wohle des Kindes hier auch rechtzeitig Alternativen zur Betreuung durch die leibliche Mutter anzuregen.

Grundsätzliches Ziel aller unserer Leistungen ist die Entlastung in schwerwiegenden persönlichen, familiären, sozialen und emotionalen Schwierigkeiten und die Befähigung zu eigenverantwortlichen und – für das Kind / die Kinder verantwortlichen selbständigen Leben. Das Erlernen, Trainieren und Tragen dieser Verantwortung, erst im kleinen und überschaubaren Rahmen – und darauf aufbauend für die eigene Zukunft – ist unsere pädagogische Leitlinie. Insoweit verstehen wir unseren Ansatz als ganzheitlich.

Unsere Leistungen und Ziele im Angebot:

  • Bei Schwangeren im Vorfeld der Geburt die Organisation
    und Unterstützung der vorbereitenden Maßnahmen
  • Unterstützung und Begleitung „rund um die Geburt
  • Sicherstellung der angemessenen Versorgung des Säuglings,
    Kindes/der Kinder (Nahrung, Hygiene, Gesundheit) durch die
    Mutter, unterstützt oder ggf. ersetzt durch Betreuer
  • Förderung einer adäquaten Frühentwicklung des Kindes
  • Aufbau einer Mutter-Kind-Beziehung
  • Kompetenzentwicklung / -weiterentwicklung im Umgang mit dem Kind / den Kindern
  • Aufbau und Stärkung der personalen und
    sozial-emotionalen Kompetenz
  • Aufbau und Festigung von Problembewusstsein und Veränderungsbereitschaft
  • Überwindung einer aktuellen Krisensituation und Entwicklung
    von Problemlösungsstrategien
  • ggf. angemessenen Umgang mit Erkrankung und Mutterschaft entwickeln
  • ggf. Förderung der Motivation für eine Betreuung oder Therapie
  • Förderung der schulischen oder beruflichen Integration,
    Entwicklung beruflicher Perspektiven
  • Entwicklung einer angemessenen Tages-, Wochen- und Jahresstruktur
  • Klärung und Verbesserung der rechtlichen Situation
  • Straf-, gewalt- und suchtmittelfreie Lebensführung
  • Planung weitergehender Hilfen
  • Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
  • Verantwortlicher Umgang mit Geld
  • Aufbau eines unterstützenden sozialen Netzwerkes (z.B. Kindergarten, Horte),
    Kontaktaufnahme zu anderen Müttern
  • bei Erreichen eines vertretbaren Entwicklungsniveaus
    ggf. Ausgliederung in eine ambulante Betreuungsform
  • Bezug und Gestaltung einer eigenen, kindgerechten Wohnung

Struktur der Betreuung / Tagesstruktur

Entsprechend der jeweiligen Situation erstellen wir gemeinsam mit den Betreuten individuelle Tages- und Wochenpläne. Es geht hier um:

  • Orientierung und Handlungssicherheit durch verlässliche Abläufe und Routinen
  • Kontrolle und Aktivierung zum Wohle des Kindes und zur strukturierten Erreichung der Handlungsziele.

Vorrangige Aufgabe unserer Bewohnerinnen ist die Beschäftigung mit dem Kind und dessen Versorgung, aber zugleich auch die eigene Selbstorganisation.

Bei älteren Kindern im Kindergartenbesuch ergeben sich hier andere Freiräume, die Strukturen verändern sich analog der jeweiligen Phase der Maßnahme.

Um die Bewohnerinnen zu einer adäquaten Kindeserziehung zu befähigen, die Erziehungskompetenzen zu erweitern und an ein selbständiges Leben heranzuführen, bedienen wir uns folgender

Mittel und Methoden:

  • Exemplarisches Handeln der Mitarbeiterinnen in Bezug auf
    altersgemäße Versorgung und Entwicklungsförderung des Kindes
  • Anleitung zur Kindesbetreuung
  • in Überforderungssituationen der Mutter
    Schaffung von Freiräumen ohne Kind (Betreuung des Kindes)
  • Heranführung / Anleitung zu adäquater Kindeserziehung
  • Überwachung des Kindeswohles durch Kontrolle
  • Förderung der Erziehungsfähigkeit
  • Anleitung zur Säuglingspflege /-versorgung
  • Begleitung bei der medizinischen Versorgung (Mutter und Kind)
  • Aktivierung und Motivation zu Körperhygiene (Mutter / Kind)
  • Anregung zur Gestaltung des Lebensraumes
  • Vermittlung von Alltagsfähigkeiten und
    hauswirtschaftlichen Kompetenzen
  • Schrittweiser Abbau der Abhängigkeit von institutioneller
    Versorgung zu Gunsten einer Selbstversorgung
  • Training der Kompetenzen zur eigenständigen Haushaltführung
  • Krisenintervention, Einzel- und Gruppengespräche
  • ggf. regelmäßige Drogenscreenings
  • Vernetzung innerhalb der Einrichtung und im Gemeinwesen
    (Besuch von Veranstaltungen im Umfeld)
  • Begleitung beim Umgang mit Behörden und Ärzten.
  • Hilfe bei den unterschiedlichen Antragstellungen
    (Versicherungsangelegenheiten, Gericht, Schuldenregulierung)
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Überleitung in eine selbstständige Wohneinheit
    mit ggf. reduzierter Betreuung und ggf. begleitenden Hilfestellungen

Kinderbetreuung

In erster Linie werden die Säuglinge / Kinder von ihren Müttern betreut.

Seit Februar 2011 bieten wir hierzu auch an 3 Vormittagen eine ergänzende Kinderbetreuung an, die durch eine Mitarbeiterin mit der Qualifizierung als "Tagesmutter" durchgeführt wird.

Eine darüberhinausgehende Betreuung (z.B. bei längerem Krankenhausaufenthalt der Mutter bzw. Ausbildungsmaßnahmen, Schulbesuch) kann ggf. zusätzlich vereinbart werden, ist jedoch grundsätzlich gemäß unserer derzeitigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wie auch die Teilnahme an der ergänzenden Kinderbetreuung als Mehrbedarf vom Kostenträger zu genehmigen. Im Regelfall nützen wir im Bereich Kinderbetreuung für Kinder ab dem Kindergartenalter die vorhandenen externen Strukturen.

Weitere Angebote

  • Arbeit mit Pferden (Longieren, ggf. reiten)
  • Freizeitangebote, sowohl intern als auch die Hinführung zu im Gemeinwesen
    vorhandenen Angeboten (Vereine, VHS, etc.) - mit /ohne Kind
  • Sommerfreizeit (2009 Ferienhaus am Strand / Dänemark)
  • Ggf. Teilnahmemöglichkeit an Interner Beschulung (Einzelfallvereinbarung)

Weitere Angebote

Jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Stationäre Einrichtung der Kinder und Jugendhilfe gem. § 45 SGB VIII

Leistungen nach § 27 SGB VIII in Verbindung SGB VIII § 34/35

Personenkreis

Wir nehmen Jugendliche ab 12 Jahren auf:

  • die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen
  • die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung so starke Defizite aufweisen,
    dass sie einer besonders intensiven pädagogischen Betreuung bedürfen
  • mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen
  • mit emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen
  • mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen
  • mit posttraumatische Belastungsstörungen
  • mit Auffälligkeiten durch Drogenkonsum
  • mit ausgeprägter Entweichungsproblematik / Schulverweigerung
  • im Rahmen der Haftvermeidung (Bewährungsauflagen)

Wir nehmen Jugendliche nicht auf:

  • die akut psychisch erkrankt, medikamentös unbehandelt sind
    und die bzw. deren Sorgeberechtigten zudem keiner psychiatrischen
    Diagnostik/Behandlung zustimmen
  • bei denen eine ausgeprägte und akute Suchterkrankung vorliegt
  • die aufgrund einer starken geistigen und/oder körperlichen Behinderung
    besonderer medizinisch/therapeutischer Behandlungsbedingungen bedürfen
  • die ein so stark aggressives Verhalten zeigen,
    dass sie selbst oder andere akut gefährdet sind
  • die in der Vergangenheit bereits durch sexuelle Mißbrauchsdelikte
    an anderen (Klein-) Kindern oder Jugendlichen auffällig geworden sind
    oder wo ein diesbezüglich bestehender Verdacht nicht ausgeräumt werden kann

Plätze / Gruppengröße

3 Jugendliche ab 12 Jahre, Wohngruppe im "Weißen Haus" der Domäne

Aufgabenstellung und Zielsetzung

Unser stark strukturiertes und verhaltenspädagogisches Angebot im Bereich Jugendhilfe hat im differenzierten Gesamtangebot von Lebensraum eine eigenständige spezifische Aufgabenstellung mit folgenden Zielsetzungen:

  • Jugendlichen, die sich in ihrer bisherigen Sozialisation permanent
    dem Erziehungsprozess entzogen haben, wird ein Ort geboten,
    an dem sie pädagogisch beeinflusst nur sehr begrenzt ausweichen können
  • Jugendlichen, die lange in einem desorientierenden und chaotischen wirkenden
    Umfeld gelebt haben, wird ein positiver entwicklungsfördernder Raum geboten,
    in dem über verbindliche Strukturierung des Lebenszusammenhangs und über
    das „Erleben“ mit der Gruppe und mit den Erziehern Orientierung ermöglicht wird
  • Das durch ein „Stufenmodell“ stark individuell geprägte Betreuungskonzept
    soll Voraussetzung sein, unsere Jugendlichen und ihre bisherige Entwicklung
    realistischer wahrnehmen und neue Möglichkeiten des Umgangs
    einüben und ausprobieren zu können
  • Die hier jeweils individuelle Hilfekonzept und das daraus resultierende
    helfende Beziehungsangebot der BetreuerInnen und das Beziehungsgeflecht
    der Gruppe soll Sicherheit vermitteln, Halt und Orientierung geben
    und ein Feld bieten, sich vom Alten und Gewohnten abzulösen und Neues zu wagen.

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet,

  • wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit
    stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden kann,
  • wenn die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch, die Verhaltensauffälligkeiten
    und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind,
  • wenn der Jugendliche bei Verbleib am bisherigen Aufenthaltsort bzw. im Milieu von
    (fortschreitender) Delinquenz oder körperlicher und seelischer Verwahrlosung bedroht ist.

Ziel ist je nach Situation und Alter die Rückführung in die Familie oder die Verselbständigung des Jugendlichen.

Stufenmodell

Auf Basis der Hilfeplanung arbeiten wir mit dem Jugendlichen individuell und zielbezogen in mehreren Stufen:

Aufnahmephase:

  • Dient dem Jugendlichen zur Eingewöhnung und der Verinnerlichung
    der Tagesstruktur sowie der Haus- und Gruppenregeln
  • Dient den Mitarbeitern zum Kennenlernen und Einschätzen des
    Bedarfs des Jugendlichen
  • Kontakte zum Herkunftsfamilie und Freundeskreis sind zum Zwecke
    der Ablösung und Eingewöhnung stark begrenzt. Die Bewohner können
    in dieser regulär ca. 6 Wochen dauernden Phase keinen Besuch erhalten
    und sind auch in ihrem „Aktionsradius“ auf das Nahfeld begrenzt
    bzw. dürfen die Einrichtung nicht ohne Begleitung verlassen
  • Der Wechsel in die nächste Stufe richtet sich danach, ob der Jugendliche
    die Bedingungen der jeweiligen Stufe eingehalten hat und deren Ziele erreicht hat.
    Die Dauer der Stufen kann sich bei Regelbrüchen auch verlängern

Interventionsphase:

  • Dient der Arbeit an den im Hilfeplan und intern festgestellten Bedarfen
  • Beim Wechsel in die Interventionsphase erfolgt ein Informationsgespräch mit dem
    Jugendlichen über die festgestellten Bedarfe und die zu erreichenden Ziele
  • Ziele werden in Teilschritte zerlegt und dem Jugendlichen mitgeteilt, was konkret
    bis zum nächsten Gespräch von ihm erwartet wird
  • In vierteljährlichen Abständen finden weitere Gespräche mit dem Jugendlichen über
    das bisher Erreichte (Evaluation) und ggf. eine neue Zielfestlegung statt
  • Kontrollierte und durch die Einrichtung genehmigte Außenkontakte mit dem Ziel
    der Unterstützung beim Aufbau förderlicher Sozialkontakte, vor allem zur Ursprungsfamilie
  • Bei Wohlverhalten kann die Genehmigung bis hin zu „Urlauben“ ausgeweitet werden
  • Der Hof darf im Rahmen verbindlicher Absprachen unbegleitet verlassen werden
  • Bei Regelbrüchen oder neu zutage tretenden Bedarfen können Beschränkungen
    von Seiten der Einrichtung verhängt werden

Beendigungsphase:

  • Dient der Stabilisierung des Erreichten
  • Bereitet auf das Leben außerhalb der Einrichtung vor
  • Beim Wechsel in die Beendigungsphase erfolgt ein Informationsgespräch
    mit dem Jugendlichen, was von ihm erwartet wird
  • In regelmäßigen Abständen finden weitere Gespräche mit dem Jugendlichen statt
  • Außenkontakte dürfen gepflegt werden
  • In Absprache mit Betreuern können Besuche und Beurlaubungen
    durchgeführt werden
  • Bei Regelbrüchen oder neu zutage tretenden Bedarfen können Beschränkungen
    von Seiten der Einrichtung verhängt werden, bei massiven Problemen
    kann die Rückstufung in die Interventionsphase erfolgen

Über das verhaltenstherapeutische Token-System als sekundären Verstärker für erwünschtes Verhalten werden für alle Beteiligten Fortschritte und Rückschritte sichtbar und nachvollziehbar.

Tagesstruktur

Für jeden Jugendlichen wird ein individueller Tages- und Wochenplan erstellt. Es geht hier um:

  • ein möglichst umfassendes abwechslungsreiches
    und lückenloses Beschäftigungs- und Förderungsprogramm
  • Orientierung durch verlässliche Abläufe und Routinen.

Für Jugendliche, die grundsätzlich in der Lage sind, an einer Beschulung in der Regelschule erfolgreich teilzunehmen, wird nach dem Durchlaufen der Eingewöhnungsphase (Stufen 1/2) ein Schulplatz im entsprechendem Schultyp angefragt (Schulen im 8 km entfernten Preetz, Schulbusverbindung). Schüler nehmen nach der Hausaufgabenzeit am Nachmittag dann am weitern Programm der Gesamtgruppe teil.

Desweiteren werden geplante oder bereits begonnene Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. AVJ) umgesetzt und unterstützt, an berufliche Ausbildung herangeführt, Bewerbung hierzu gefördert ggf. schon begonnene berufliche Ausbildungsmaßnahmen gestützt und begleitet.

Für Jugendliche, für die aufgrund von dissozialem Verhalten momentan kein Besuch der Regelschule oder eines ausbildungsvorbereitenden externen Angebotes (z.B. AVJ) möglich ist und / oder deren Schulpflicht abgeleistet ist, oder bereits ein Abschluss vorhanden, stellt die Einrichtung werktäglich bzw. täglich (im Bereich Tierhaltung) Tagesstruktur, Beschäftigung und Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich handwerklicher Tätigkeiten, Gartenpflege, Weidewirtschaft und Tierhaltung zur Verfügung.

Auch hier werden zu allererst die jeweiligen Ressourcen und Neigungen der Jugendlichen aktiviert. Zugleich wird aber die oft im Vorfeld der Unterbringung verlorene Tagesstruktur wieder eingeübt, Leistungsbereitschaft ermittelt, gefordert und gefördert, Erfolgserlebnisse und Selbstwertstärkung durch produktive und sichtbare Ergebnisses vermittelt.

Interne Beschulung

Als Zusatzangebot aufgrund der anhaltenden Nachfrage bieten wir seit 2009 eine interne Beschulung in einem hierfür eingerichteten Schulraum (ehem. Werkstatt) an.

Zielgruppe sind hier Jugendliche, die

  • nach langer Schulabstinenz/-verweigerung wieder an den Besuch
    einer Regelschule herangeführt werden sollen,
  • die aus pädagogischen und disziplinarischen Gründen im Zusammenwirken
    Schule/Einrichtung/JA und Sorgeberechtigten) vom Besuch der
    Regelschule vorübergehend ausgeschlossen sind,
  • die nach Ableistung ihrer Schulpflicht, aber ohne qualifizierenden Abschluss,
    bei Eignung und Motivation und mit Zustimmung der am Hilfeplan Beteiligten
    auf einen Schulabschluss per Externen-Prüfung vorbereitet werden sollen.

Die interne Beschulung findet Montag bis Freitag Vormittags von 8-12 Uhr statt und wird von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt.

Elternarbeit

Wir respektieren die Eltern unserer Kinder und Jugendlichen und beziehen sie soweit als möglich in unsere Arbeit mit ein. Die gilt u.U. (in Absprache und mit Genehmigung des jeweiligen aktuellen gesetzlichen Vormundes) auch dann, wenn das Sorgerecht entzogen oder eingeschränkt wurde und die Unterbringung des Kindes gegen den Willen der Eltern oder mit bestehenden Widerständen erfolgen musste.

Ziel unserer Elternarbeit ist es, eine gute und förderliche Zusammenarbeit zu erlangen, um Loyalitätskonflikte möglichst gering zu halten, die eine positive Veränderung oder Entwicklung des Kindes und Jugendlichen erschweren können. Dazu gehört:

  • Stärkung elterlicher Kompetenz
  • Einbeziehung in allen wichtigen das Kind betreffenden Entscheidungen
  • Information über alle wichtigen das Kind betreffenden Ereignisse
  • Beratung bezüglich des Umgangs mit dem Kind
    und den eigenen Schwierigkeiten und Problemen

Persönliche Gespräche mit Bezugsbetreuern oder ggf. der Einrichtungsleitung sind nach Vereinbarung bei Besuchen in der Einrichtung möglich, regelmäßige Telefonate zu festgelegten Zeiten werden jeweils individuell vereinbart.

Bei Ablehnung des Kindes durch Eltern, Elternteile oder Pflegeeltern ist Elternarbeit nicht möglich. In solchen Fällen unterstützen und helfen wir dem Kind oder Jugendlichen, seine familiäre Situation zu verstehen und anzunehmen.

Weitere Angebote

  • Differenziertes Sportangebot (2x wöchentlich)
  • Arbeit mit Pferden (Longieren, ggf. reiten)
  • Wochenend- und Freizeitaktivtäten
  • Jugendkulturelle Bildung & Projekte
  • Sommerfreizeit (10 Tage)

Weitere Angebote

FAMILIENWOHNGRUPPE

- in Planung-

Soziale Gruppe

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner leben in kleinen übersichtlichen Gruppen zusammen. Die Gruppen organisieren sich mit Unterstützung und Anleitung in vielen Bereichen selbst. Die täglich anfallende Hausarbeit wird von den Bewohnerinnen und Bewohnerrn in Gemeinschaftsarbeit erledigt, wozu im wöchentlichen Wechsel auch die Zubereitung und Aufdeckung der Mahlzeiten gehört. Durch Anleitung und Begleitung der Betreuerinnen und Betreuer erwerben unsere Bewohnerinnen und Bewohner somit die Kompetenzen, die sie für ein eigenständiges Leben außerhalb der Einrichtung benötigen.

Entstehende Probleme werden im direkten Kontakt mit den anwesenden Betreuern geklärt. Einmal wöchentlich gibt es einen Gruppenabend, bei andauernden Konflikten kommen zusätzliche Einzel-, Teilgruppen oder Gruppengespräche hinzu.

Die jeweiligen Wohngruppen / Bereichsgruppen sind entsprechend unserem Konzept zudem immer auch Teil-Gruppen der Gesamteinrichtung. Hier kann es neben den im Leitbild erwünschten positiven Synergien durchaus zu problematischen Effekten kommen. Lebenslage, Altersunterschied, Primärpersönlichkeit, verschiedenste Kompetenzen und Verhaltensweisen sind im Alltag nachvollziehbar immer auch Auslöser für Konflikte.

Auch dieses soziale Gefüge der Gruppen und Einzelnen ist ein vom pädagogischen Team zu bearbeitendes Handlungsfeld. Vorrangig ist hier die Förderung einer „Hofgemeinschaft“, von Akzeptanz und / oder Toleranz ist Ziel vielfältiger Aktionen (Hofabend, Grillen, Geburtstagsfeste, Weihnachten und Sylvester, Wochenendausflüge etc.).

Die Maßnahmen der Konfliktlösung reichen vom Einzelgespräch über Schlichtung bis hin zu Sanktionierung. Bei schwerwiegenden Vorfällen oder andauernd problematischen Verhalten zum Schaden der Gruppe, Einzelner oder der Gesamteinrichtung kann das auch die Entfernung aus der Gruppe durch Beendigung der Maßnahme bedeuten.

Weitere Angebote